Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MS Solutions (Max Starnovsky) für Google Ads und Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Google-Unternehmensprofile, Websites, Hosting und Wartung, KI-Systeme und Automatisierungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, nur Unternehmer
(1) Anbieter ist Max Starnovsky, Individual Entrepreneur nach georgischem Recht, handelnd unter MS Solutions, 75a Erosi Mangaladze Street, 0162 Tiflis, Georgien, Identifikationsnummer 300460873 („Anbieter“). (2) Einzelne Leistungen, insbesondere Google Ads und andere Online-Werbung, erbringt der Anbieter gemeinsam mit festen Partnern, etwa Prinz Solutions (Philipp Prinz, Bielefeld). Nennt das Angebot, die Auftragsbestätigung oder die Rechnung ein Partnerunternehmen ausdrücklich als Auftragnehmer, kommt der Vertrag über diese Leistung mit dem Partnerunternehmen zustande; der Anbieter wird insoweit nicht Vertragspartner. Im Übrigen ist allein der Anbieter Vertragspartner des Kunden. Erbringt ein Partnerunternehmen Teile der Leistung des Anbieters, handelt es als dessen Subunternehmer (§ 21). (3) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Anbieters, insbesondere Google Ads und andere Online-Werbung, Suchmaschinenoptimierung, Betreuung von Google-Unternehmensprofilen und Bewertungsmanagement, Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites, Landingpages und Webanwendungen, Hosting, Wartung und Support, KI-Systeme wie Chatbots sowie Telefon- und E-Mail-Assistenten, Automatisierungen und Beratung. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. (4) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. (6) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: das Angebot oder die Auftragsbestätigung einschließlich individueller Vereinbarungen, die dort genannte Leistungsbeschreibung des Pakets, diese AGB, die gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Anbieters sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, soweit darin keine andere Frist steht. (2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt, insbesondere durch Unterschrift (auch elektronisch), durch eine Erklärung in Textform, etwa per E-Mail oder Messenger wie WhatsApp, oder durch Zahlung der ersten Rechnung. Erteilt der Kunde einen Auftrag ohne vorheriges Angebot, nimmt der Anbieter ihn durch Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistung an. (3) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot und der dort genannten Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet der Anbieter nicht; er erbringt sie auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung (§ 6). (4) Bei Betreuungs-, Marketing-, Optimierungs-, Beratungs-, Wartungs- und Supportleistungen, insbesondere Google Ads, Suchmaschinenoptimierung und Betreuung von Google-Unternehmensprofilen, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag), keinen bestimmten Erfolg. Werkvertragsrecht gilt nur für die Erstellung abgrenzbarer Arbeitsergebnisse wie Websites, Landingpages, Webanwendungen, KI-Systeme und Automatisierungen. (5) Angaben zu erwarteten Ergebnissen, etwa Klicks, Anfragen, Rankings, Umsätzen oder Zeitersparnis, sind Prognosen und keine Zusagen, soweit sie nicht im Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind (§ 5). (6) Vertriebspartner und freie Vertriebsmitarbeiter des Anbieters sind nicht bevollmächtigt, Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die vom Angebot oder von diesen AGB abweichen. Solche Zusagen werden nur wirksam, wenn der Anbieter sie in Textform bestätigt.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form alles zur Verfügung, was für die Leistung nötig ist, insbesondere Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge (Domain und DNS, Hosting, E-Mail, Google-Konten, Werbe- und Analysekonten, Kalender, Telefonie, Software), Freigaben und Entscheidungen. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen darf und in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen antwortet. (2) Welche Mitwirkung für ein Paket nötig ist, ergibt sich aus dem Angebot, der Onboarding-Checkliste oder einer Anforderung des Anbieters in Textform. Die Mitwirkung ist vollständig, wenn alles aus dieser Liste vorliegt („vollständige Mitwirkung“). (3) Der Kunde prüft vorgelegte Entwürfe, Testversionen, Kampagnen und Abläufe innerhalb von fünf Arbeitstagen und teilt Änderungswünsche gebündelt in Textform mit. (4) Der Kunde sorgt dafür, dass Anfragen, die über die Leistungen des Anbieters eingehen, zeitnah bearbeitet werden. Er hält seine Erreichbarkeit sowie seine Angaben zu Leistungen, Preisen, Einsatzgebiet und Öffnungszeiten aktuell und teilt Änderungen dem Anbieter mit. (5) Der Kunde hält eigene Sicherungskopien seiner Inhalte und Daten vor, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Anbieter vereinbart ist. (6) Die Mitwirkung ist eine echte Vertragspflicht des Kunden. Erbringt er sie nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verschieben sich Fristen nach § 4 Abs. 3. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Anbieter nach § 6 Abs. 4 berechnen. Die Rechte aus § 10 bleiben unberührt.
§ 4 Fristen, Start- und Lieferzeiten
(1) Start- und Lieferzeiten, die im Angebot genannt sind (etwa „live in 72 Stunden“ oder „live in 14 Arbeitstagen“), sind verbindlich. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage in Deutschland sowie der 24. und 31. Dezember. Fristen in Stunden laufen nur an Arbeitstagen; eine Frist von 72 Stunden endet am dritten Arbeitstag nach Fristbeginn zu der Uhrzeit, zu der sie begonnen hat. (2) Jede Frist beginnt erst, wenn beides vorliegt: der Eingang der fälligen Anzahlung oder ersten Monatsvergütung und die vollständige Mitwirkung nach § 3 Abs. 2. Ein im Angebot genannter Starttermin verschiebt sich auf den Tag, an dem beides vorliegt. (3) Fristen laufen nicht, solange der Anbieter auf den Kunden wartet, insbesondere auf Inhalte, Zugänge, Freigaben, Antworten, Korrekturen oder Zahlungen. Der Anbieter hält solche Wartezeiten in Textform fest, etwa per E-Mail oder Messenger. Nach Ende der Wartezeit läuft die Frist weiter, verlängert um zwei Arbeitstage für den Wiedereinstieg. (4) Fristen laufen ebenfalls nicht, solange die Leistung durch Umstände verzögert wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Prüf- und Freigabeverfahren von Plattformen (etwa Anzeigenprüfung, Bestätigung als Werbetreibender, Verifizierung des Unternehmensprofils), Ausfälle oder Störungen von Drittanbietern, Bearbeitungszeiten von Domain- und DNS-Anbietern, Änderungswünsche des Kunden oder höhere Gewalt. (5) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 5 Garantien
(1) Garantien gibt der Anbieter nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind, etwa als Geschwindigkeitsgarantie, Ergebnisgarantie oder Geld-zurück-Garantie. Ziel, Messgröße, Zeitraum und Rechtsfolge ergeben sich abschließend aus dem Angebot und ergänzend aus diesem Paragrafen. Eine weitergehende Haftung oder eine Beschaffenheitsgarantie ist damit nicht verbunden. (2) Geschwindigkeitsgarantie: Überschreitet der Anbieter eine garantierte Frist aus Gründen, die er zu vertreten hat, schreibt er dem Kunden für jede angefangene Woche Verzug den im Angebot genannten Betrag gut, soweit das Angebot keinen anderen Zeitabschnitt nennt. Beginn und Lauf der Frist richten sich nach § 4. Die Gutschrift wird mit der nächsten fälligen Rechnung verrechnet oder, wenn keine Rechnung mehr folgt, innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt. Sie ist insgesamt auf 50 % des Festpreises der verspäteten Leistung begrenzt, bei Leistungen ohne Festpreis auf 50 % der ersten Monatsvergütung des betroffenen Pakets, und wird auf Schadensersatzansprüche wegen derselben Verzögerung angerechnet. (3) Ergebnisgarantie: Erreicht der Kunde das garantierte Ziel im Garantiezeitraum nicht, ruht ab dessen Ende die Monatsvergütung des betroffenen Pakets, und der Anbieter arbeitet ohne diese Vergütung weiter, bis das Ziel erreicht ist. Bei Paketen mit enthaltenem Werbebudget ruht nur der Teil der Monatsvergütung, der nicht auf das Werbebudget entfällt; den Budgetanteil zahlt der Kunde weiter, und der Anbieter setzt ihn vollständig ein. Mit Erreichen des Ziels lebt die Vergütungspflicht wieder auf. Solange die Vergütung ruht, kündigt der Anbieter den Vertrag nicht ordentlich; kündigt der Kunde, endet die Pflicht zur Weiterarbeit mit dem Vertrag. Der Garantiezeitraum beginnt, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, mit dem Livegang oder, wenn es keinen gibt, mit Abschluss der Einrichtung. Die Ergebnisgarantie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Vergütung und keinen Ersatz von Werbebudget. (4) Die Ergebnisgarantie setzt voraus, dass während des gesamten Garantiezeitraums • die vollständige Mitwirkung vorlag und keine Rechnung länger als 14 Tage nach Fälligkeit unbezahlt blieb, • das vereinbarte Werbebudget ohne Unterbrechung zur Verfügung stand, soweit das Paket Werbung umfasst, • der Kunde Kampagnen, Website, Unternehmensprofil, Tracking und Systeme nicht ohne Absprache verändert, pausiert oder abgeschaltet hat, • der Kunde eingehende Anfragen nach § 3 Abs. 4 bearbeitet hat und • die vom Anbieter eingerichtete Messung (etwa Formular- und Anrufzählung, Conversion-Tracking, Einwilligungsbanner) ungestört laufen konnte. Ein Verstoß gegen diese Voraussetzungen lässt die Garantie nicht entfallen, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß für das Nichterreichen des Ziels nicht ursächlich war. Zeiten, in denen Leistungen auf Wunsch des Kunden oder nach § 8 Abs. 6 ausgesetzt waren, verlängern den Garantiezeitraum entsprechend. (5) Als Anfrage zählt jede Kontaktaufnahme über die vom Anbieter betreuten Kanäle (Formular, Anruf über die eingerichtete Nummer oder Anruf-Erweiterung, E-Mail, Messenger), unabhängig davon, ob daraus ein Auftrag entsteht. Spam, Werbung, Bewerbungen und offensichtlich unsinnige Kontakte zählen nicht. Maßgeblich ist die Messung nach Abs. 4; der Kunde kann weitere Anfragen nachweisen, die die Messung nicht erfasst hat. Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis nach Ende des Garantiezeitraums in Textform mit. (6) Ist eine Geld-zurück-Garantie vereinbart, teilt der Anbieter dem Kunden das Ergebnis innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der Leistung in Textform mit. Ist die Garantiebedingung nicht erfüllt, zahlt er die für die betroffene Leistung gezahlte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung zurück. Werbebudget und Drittkosten sind davon ausgenommen. (7) Garantien gelten nur für den Vertrag, in dem sie vereinbart sind, und sind nicht übertragbar.
§ 6 Änderungswünsche und Korrekturschleifen
(1) In Festpreisen sind, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, zwei Korrekturschleifen je Leistungsteil (etwa Design, Texte, Funktionen) enthalten. Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Mitteilung aller Änderungswünsche zu einem vorgelegten Stand. (2) Freigaben des Kunden, etwa für Design, Texte, Anzeigen, Abläufe oder den Livegang, sind verbindlich. Änderungen an freigegebenen Ständen, weitere Korrekturschleifen und Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. (3) Vor der Umsetzung solcher Änderungen nennt der Anbieter in Textform den voraussichtlichen Aufwand oder einen Festpreis. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die für die Änderung nötige Zeit. (4) Leistungen ohne vereinbarten Preis berechnet der Anbieter nach Aufwand mit dem im Angebot genannten Stundensatz; nennt das Angebot keinen, teilt der Anbieter den Stundensatz vor Beginn der Arbeiten in Textform mit (Abs. 3). Abgerechnet wird in Schritten von 15 Minuten. (5) Die Beseitigung von Mängeln ist keine Korrekturschleife und wird nicht gesondert berechnet.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit der Anbieter ein Werk schuldet, insbesondere eine Website, Landingpage, Webanwendung, Automatisierung oder ein KI-System, zeigt er die Fertigstellung in Textform an und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; der Anbieter behebt sie im Rahmen der Gewährleistung. (2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Pauschale Ablehnungen ohne Angabe, welcher Teil des Werks betroffen ist und wie sich der Mangel zeigt, etwa „gefällt mir nicht“, sind keine Verweigerung in diesem Sinne. (3) Nimmt der Kunde das Werk nach Zugang der Fertigstellungsanzeige produktiv in Gebrauch, insbesondere durch Live-Betrieb der Website, Leiten von Werbung auf die Website oder Einsatz der Automatisierung im laufenden Betrieb, gilt es mit Ablauf von sieben Tagen ab Beginn dieser Nutzung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert hat. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Fertigstellungsanzeige hin. (4) In sich abgeschlossene Teile, etwa Design, einzelne Seiten oder einzelne Abläufe, kann der Anbieter zur Teilabnahme vorlegen. Für Teilabnahmen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
§ 8 Vergütung, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise sind Nettopreise in der im Angebot genannten Währung (EUR oder CHF). Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer kann die Steuerschuld auf den Kunden übergehen (Reverse Charge); die Rechnung weist dies dann aus. (2) Einmalige Vergütungen (Festpreise) sind, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, zu 50 % bei Vertragsschluss und zu 50 % bei Livegang fällig, bei Leistungen ohne Livegang mit Zugang der Fertigstellungsanzeige. Verzögert sich der Livegang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder die in seinem Verantwortungsbereich liegen, wird die zweite Rate zehn Arbeitstage nach Zugang der Fertigstellungsanzeige fällig. (3) Monatliche Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, erstmals bei Vertragsschluss. Die Laufzeit monatlicher Leistungen beginnt mit Vertragsschluss, soweit das Angebot keinen anderen Beginn nennt, etwa den Livegang. Sie beginnt nicht erst mit dem Start einer Kampagne. (4) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter versendet Rechnungen elektronisch, in der Regel als PDF per E-Mail. Monatliche Vergütungen kann der Anbieter per SEPA-Lastschrift oder Karte einziehen, wenn der Kunde dafür ein Mandat erteilt hat. (5) Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Abs. 4 kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Anbieter kann dann Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Weitere Schäden, insbesondere Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleiben vorbehalten. (6) Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung oder, bei Einmalleistungen, mindestens 250 € mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter die Leistungen aus dem Angebot, auf das sich der Rückstand bezieht, nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen. Er kann insbesondere Kampagnen pausieren, Betreuung, Änderungen und Support einstellen sowie von ihm betriebene Websites, Systeme und Automatisierungen vorübergehend deaktivieren. Domains, DNS-Einträge und E-Mail-Postfächer des Kunden bleiben unberührt, Daten werden nicht gelöscht. Die Vergütungspflicht bleibt für die Zeit der Aussetzung bestehen; nicht eingesetztes Werbebudget wird nach § 11 Abs. 2 nachgeholt. Fristen und Garantiezeiträume verlängern sich um die Zeit der Aussetzung. (7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenforderungen aus demselben Vertrag wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten bleiben davon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag zu. (8) Kosten Dritter, insbesondere Werbebudget, Lizenzen, Plugins, Software-Abos, Nutzungskosten für KI-Modelle, Telefonnummern und Gesprächsminuten, Domains und Stockmaterial, sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich einschließt. Andernfalls trägt sie der Kunde, entweder direkt beim Drittanbieter oder durch Weiterberechnung zum Selbstkostenpreis. Sind Kosten Dritter im Paketpreis enthalten und ändert der Drittanbieter seine Preise nach Vertragsschluss, kann der Anbieter den Paketpreis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform um den nachgewiesenen Mehrbetrag erhöhen; Senkungen gibt er in gleicher Weise weiter. Übersteigt die Erhöhung 5 % des Paketpreises, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung auf diesen Zeitpunkt kündigen. (9) Der Anbieter kann die Preise monatlicher Leistungen mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerung ändern, wenn er dies spätestens acht Wochen vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform ankündigt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall abweichend von § 9 Abs. 2 noch bis zwei Wochen vor Ablauf der laufenden Laufzeit zu deren Ende kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab der Verlängerung. (10) Der Anbieter darf fällige Forderungen an Inkasso- oder Factoringunternehmen abtreten und die dafür nötigen Vertrags- und Rechnungsdaten übermitteln.
§ 9 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Monatliche Leistungen, etwa Google-Ads-Pakete, Suchmaschinenoptimierung, Betreuung von Google-Unternehmensprofilen, Betreuung, Hosting und Wartung sowie der laufende Betrieb von KI-Systemen und Automatisierungen, haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Der Beginn richtet sich nach § 8 Abs. 3. (2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um weitere drei Monate, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. (3) Monatliche Leistungen, die zu einem bestehenden Vertrag hinzugebucht werden, laufen auf der Laufzeit dieses Hauptvertrags und enden mit ihm, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie können mit der Frist nach Abs. 2 gesondert zum Ende der Laufzeit des Hauptvertrags gekündigt werden. (4) Lässt der Kunde Kampagnen oder Leistungen pausieren, laufen Vertrag und Vergütung weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. (5) Kündigungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an max@ms-solutions.tech oder per Brief zu erklären; Nachrichten über Messenger genügen nicht. (6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde • mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist, • trotz Abmahnung in Textform wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt, • Leistungen für rechtswidrige Zwecke verlangt oder nutzt oder • durch einen von ihm zu vertretenden Verstoß die Sperrung eines Werbe- oder Plattformkontos verursacht. (7) Kündigt der Anbieter aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde als Schadensersatz die Vergütung bis zum Ende der laufenden Laufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Paketpreis enthaltenes, noch nicht eingesetztes Werbebudget und andere im Paketpreis enthaltene Kosten Dritter gelten in voller Höhe als erspart; für die übrige Vergütung werden ersparte Aufwendungen pauschal mit 20 % angesetzt. Jeder Partei bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden höher oder niedriger ist. (8) Was bei Vertragsende mit Konten, Websites, Systemen und Daten geschieht, regeln § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 6 und § 15.
§ 10 Projektstillstand und vorzeitige Beendigung
(1) Ruht ein Projekt länger als 30 Tage, weil der Kunde trotz Aufforderung in Textform Mitwirkung, Freigaben oder Zahlungen nicht erbringt, kann der Anbieter ihm eine letzte Frist von 14 Tagen setzen. Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann der Anbieter wählen: • Er rechnet die bis dahin erbrachten Leistungen ab. Raten, die erst bei Livegang oder Fertigstellung fällig würden, werden dann anteilig nach dem erreichten Leistungsstand fällig. Der Vertrag bleibt bestehen. • Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn der Anbieter dies bei der Fristsetzung angekündigt hat (§ 643 BGB). Der Anbieter kann dann die Vergütung für die erbrachten Leistungen und als Schadensersatz die Vergütung für den nicht erbrachten Teil abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen; Abs. 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (2) Nimmt der Kunde ein ruhendes Projekt wieder auf, plant der Anbieter es nach seinen freien Kapazitäten neu ein. Zuvor genannte Termine und Garantiefristen gelten dann neu ab dem Tag, an dem die vollständige Mitwirkung wieder vorliegt. (3) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, ohne dass ein vom Anbieter zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, erhält der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs (§ 648 BGB). Er kann stattdessen die Vergütung für die erbrachten Leistungen und für den noch nicht erbrachten Teil pauschal 10 % der darauf entfallenden Vergütung verlangen. Die erbrachten Leistungen bemessen sich nach den Einzelwerten der Positionen im Angebot, bei begonnenen Positionen nach dem Anteil des erreichten Leistungsstands. Jeder Partei bleibt der Nachweis eines anderen Betrags offen. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet. (4) Der Kunde erhält die bis zur Beendigung bezahlten Arbeitsergebnisse nach Maßgabe von § 15.
§ 11 Google Ads, SEO, Google-Unternehmensprofil, Bewertungen
(1) Soweit das Angebot kein All-in-Paket nach Abs. 2 vorsieht, ist das Werbebudget (Klickkosten) nicht Teil der Vergütung und wird vom Kunden direkt an die Plattform gezahlt. Das Werbekonto läuft dann auf den Kunden; er ist Vertragspartner der Plattform und Inhaber des Kontos, der Anbieter erhält Verwaltungszugriff. (2) Weist das Angebot ein Paket als „All-in“ mit enthaltenem Werbebudget aus, ist das genannte monatliche Budget im Paketpreis enthalten. Der Anbieter setzt es über ein von ihm geführtes und bezahltes Werbekonto ein, das er nur für den Kunden nutzt, und verteilt es nach fachlichem Ermessen. Budget, das in einem Monat nicht eingesetzt wurde, etwa wegen technischer Abweichungen oder einer Aussetzung nach § 8 Abs. 6, setzt er in den Folgemonaten zusätzlich ein, spätestens bis Vertragsende; ist das nicht möglich, schreibt er den Rest mit der letzten Rechnung gut. Pausen auf Wunsch des Kunden sind bei All-in-Paketen nur nach Vereinbarung in Textform möglich; der Budgetanteil wird für ihre Dauer nicht berechnet. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Auszahlung von Werbebudget. Der Anbieter teilt dem Kunden monatlich in Textform die tatsächlich an die Plattform gezahlten Kosten sowie Klicks und Impressionen mit und nennt ihm auf Anfrage die Kundennummer des Kontos. (3) Der Kunde gibt Kampagnenkonzept, Keywords und Anzeigen frei. Er ist dafür verantwortlich, dass beworbene Leistungen, Preise, Qualifikationen (etwa Meisterbetrieb, Notdienst, Festpreise), Einsatzgebiete und Verfügbarkeiten zutreffen und beworben werden dürfen. Fremde Marken oder Firmennamen verwendet der Anbieter als Keyword nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. (4) Bei Vertragsende entfernt der Anbieter seinen Zugriff auf Konten des Kunden; Kampagnen und Daten bleiben dort. Bei Konten des Anbieters (All-in) überträgt er auf Wunsch des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende die Kampagnenstruktur (Kampagnen, Keywords, Anzeigentexte, Erweiterungen) in ein Konto des Kunden, soweit technisch möglich und sobald alle fälligen Forderungen bezahlt sind. Das Konto selbst und seine Historie bleiben beim Anbieter. (5) Über Freigabe und Ausspielung von Anzeigen, Klickpreise, Rankings, die Sichtbarkeit im Kartenbereich, Verifizierungen sowie Einschränkungen und Sperren von Konten und Profilen entscheiden allein die Plattformen. Verlangt eine Plattform eine Bestätigung als Werbetreibender oder eine Prüfung des Unternehmens, führt sie bei Konten des Kunden der Kunde, bei Konten des Anbieters (Abs. 2) der Anbieter durch; der Kunde liefert die dafür verlangten Angaben und Unterlagen unverzüglich. Ablehnungen und Sperren, die auf dem Geschäftsmodell, den Angaben oder Unterlagen des Kunden beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten; die Vergütung bleibt geschuldet. Der Anbieter unterstützt im Rahmen der Betreuung bei Einsprüchen. (6) Das Google-Unternehmensprofil gehört dem Kunden. Er bleibt Inhaber, der Anbieter erhält Verwaltungszugriff und entfernt ihn bei Vertragsende. Legt der Anbieter ein Profil neu an, trägt er den Kunden als Inhaber ein. (7) Beim Bewertungsmanagement unterstützt der Anbieter den Kunden beim Gewinnen echter Bewertungen, beim Formulieren von Antworten und beim Monitoring und erklärt ihm allgemein, wie die Meldefunktionen der Plattformen funktionieren. Der Anbieter prüft nicht, ob eine Bewertung rechtswidrig ist oder gegen Richtlinien der Plattform verstößt, empfiehlt keine Meldung, wählt keine Meldegründe aus, gibt keine Meldungen oder Beanstandungen im Namen des Kunden ab und macht keine Ansprüche auf Löschung geltend. Ob und mit welcher Begründung eine Bewertung gemeldet wird, entscheidet der Kunde und erklärt dies selbst gegenüber der Plattform. Ist eine rechtliche Prüfung oder Durchsetzung nötig, beauftragt der Kunde dafür selbst einen Rechtsanwalt. Ob eine Plattform eine Bewertung entfernt, entscheidet allein die Plattform; ein Erfolg ist nicht geschuldet. (8) Der Anbieter wirkt nicht an gekauften, gefälschten oder vorab gefilterten Bewertungen mit.
§ 12 Websites, Hosting, Domains, Wartung
(1) Websites und Webanwendungen werden nach der Leistungsbeschreibung erstellt und für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge auf Desktop und Mobilgeräten optimiert. Eine Darstellung in veralteten Browsern ist nicht geschuldet. (2) Impressum, Datenschutzerklärung, Texte zur Cookie-Einwilligung und sonstige Pflichtangaben verantwortet der Kunde. Der Anbieter schafft die technischen Voraussetzungen, etwa ein Einwilligungsbanner, und bindet die vom Kunden gelieferten oder mit einem Generator erstellten Texte ein. Eine rechtliche Prüfung schuldet er nicht. (3) Der Anbieter betreibt Websites und Systeme bei Infrastrukturdienstleistern seiner Wahl, etwa Netlify, Vercel oder Hetzner. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet er nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Wartungsfenster, Ausfälle und Störungen dieser Dienstleister sind keine Pflichtverletzung des Anbieters, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Der Quellcode wird in einer Versionsverwaltung gesichert. (4) Der Umfang von Wartung und Betreuung, etwa Sicherheitsupdates, Aktualisierung von Abhängigkeiten, kleine Änderungen und Reaktionszeiten, ergibt sich aus dem Angebot. Was nicht enthalten ist, berechnet der Anbieter nach § 6 Abs. 4. (5) Neue Domains registriert der Anbieter auf Wunsch im Namen des Kunden, der Inhaber der Domain wird; der Kunde trägt die Kosten. Bei bestehenden Domains passt der Anbieter nur die nötigen DNS-Einträge an (etwa A-, CNAME- und TXT-Einträge). Nameserver und E-Mail-Einstellungen des Kunden bleiben unverändert, soweit nichts anderes vereinbart ist; für den E-Mail-Empfang des Kunden ist der Anbieter dann nicht verantwortlich. (6) Endet der Hosting- oder Betreuungsvertrag, stellt der Anbieter dem Kunden nach Ausgleich aller fälligen Forderungen auf Wunsch die Website nach § 15 Abs. 3 bereit und unterstützt den Umzug zu einem anderen Anbieter nach § 6 Abs. 4. Er darf die Website 30 Tage nach Vertragsende abschalten. Inhalte und Daten löscht er frühestens 60 Tage nach Vertragsende und nur, nachdem er den Kunden mindestens 14 Tage vorher in Textform auf die Löschung hingewiesen hat. Personenbezogene Daten, die er im Auftrag des Kunden verarbeitet, gibt er nach dessen Wahl heraus oder löscht sie (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO); ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht. (7) Ändert der Kunde oder ein Dritter ohne Absprache Code, Konfiguration oder Systeme, ist der Anbieter für daraus entstehende Fehler nicht verantwortlich; deren Behebung berechnet er nach § 6 Abs. 4. Änderungen von Inhalten über ein bereitgestelltes Redaktionssystem (CMS) sind davon nicht erfasst.
§ 13 KI-Systeme und Automatisierungen
(1) Der Anbieter erstellt und betreibt KI-gestützte Systeme, etwa Chatbots, Telefon- und E-Mail-Assistenten, Buchungs- und Antwortsysteme, sowie Automatisierungen, etwa mit n8n. Er nutzt dafür Dienste Dritter, insbesondere Sprachmodelle (etwa von OpenAI, Anthropic oder Google) sowie Telefonie-, E-Mail- und Messenger-Dienste. (2) Ausgaben von KI-Systemen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Einrichtung nach dem Stand der Technik, nicht eine fehlerfreie Ausgabe in jedem Einzelfall. Der Kunde legt fest, welche Auskünfte das System geben darf (etwa Wissensbasis, Preise, Termine), testet es vor dem Livegang und kontrolliert es im Betrieb stichprobenartig. Verbindliche Zusagen an seine eigenen Kunden, etwa zu Preisen, Terminen oder Verträgen, lässt er nicht ohne menschliche Kontrolle durch das System abgeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. (3) Der Anbieter richtet KI-Systeme, die mit Menschen kommunizieren, so ein, dass diese erkennen, dass sie mit einer KI sprechen oder schreiben (Art. 50 KI-Verordnung), etwa durch einen Hinweis zu Beginn des Chats oder Anrufs. Der Kunde entfernt solche Hinweise nicht. Er ist für den rechtmäßigen Einsatz in seinem Betrieb verantwortlich, insbesondere für Informationen an Anrufer und Nutzer, Einwilligungen in Gesprächsaufzeichnungen und die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, die er veröffentlicht. (4) Der Anbieter erstellt keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung. Der Kunde setzt die Systeme nicht für solche Zwecke ein, etwa zur Auswahl von Bewerbern oder zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. (5) Sollen KI-Systeme oder Automatisierungen besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten (etwa Gesundheitsdaten) oder setzt sie ein Berufsgeheimnisträger ein (etwa eine Arztpraxis oder Kanzlei), ist das vorher gesondert zu vereinbaren. (6) Anbieter von KI-Modellen und Schnittstellen können Modelle ändern, abkündigen oder Preise erhöhen; das kann Verhalten und Kosten eines Systems verändern und ist kein Mangel. Nötige Anpassungen sind in einem Betreuungsvertrag enthalten, soweit das Angebot dies vorsieht, sonst berechnet der Anbieter sie nach § 6 Abs. 4. (7) Ist die Nutzung von KI-Modellen, Telefonie oder Nachrichtenversand im Paket enthalten, gilt das im Angebot genannte Kontingent. Darüber hinausgehende Nutzung berechnet der Anbieter nach Ankündigung in Textform zum Selbstkostenpreis.
§ 14 Drittanbieter und Plattformen
(1) Die Leistungen beruhen teilweise auf Diensten Dritter, etwa Google, Meta, Hosting- und Domainanbietern, KI-Modellen, Telefonie-, Buchungs-, Zahlungs- und Automatisierungsplattformen. Für deren Verfügbarkeit, Funktionen, Preise, Richtlinien, Algorithmen und Entscheidungen ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit er Störungen nicht selbst verursacht hat. (2) Muss der Kunde Bedingungen eines Drittanbieters akzeptieren oder schließt er selbst einen Vertrag mit ihm, gelten dessen Bedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Drittanbieter. (3) Ändert ein Drittanbieter Schnittstellen oder Funktionen so, dass eine Leistung ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist, ist das kein Mangel. Der Anbieter schlägt eine gleichwertige Lösung vor. Die Umstellung ist in einem Betreuungsvertrag enthalten, sonst berechnet er sie nach § 6 Abs. 4.
§ 15 Nutzungsrechte und Herausgabe
(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Website, Texten, Grafiken, Anzeigen und Automatisierungen, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb. An eigens für ihn entworfenen Logos erhält er ein ausschließliches Nutzungsrecht. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung des jeweiligen Auftrags über; bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. (2) Vorlagen, Komponenten, Bausteine, Code-Bibliotheken, Prompts, Workflow-Vorlagen und Know-how, die der Anbieter projektübergreifend verwendet, bleiben beim Anbieter. Soweit sie im Arbeitsergebnis enthalten sind, erhält der Kunde daran ein einfaches Nutzungsrecht nach Abs. 1. Der Anbieter darf sie für andere Kunden weiterverwenden; Inhalte und vertrauliche Informationen des Kunden verwendet er dabei nicht. (3) Quellcode, Projekt- und offene Designdateien, Exporte von Workflows sowie Zugangsdaten zu Systemen des Anbieters gibt der Anbieter heraus, wenn das Angebot dies vorsieht oder der Kunde es bei Vertragsende verlangt, jeweils erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Forderungen. Die Bereitstellung berechnet er nach § 6 Abs. 4, soweit das Angebot keinen Preis nennt. Mit Erhalt des Quellcodes darf der Kunde das Arbeitsergebnis selbst oder durch Dritte bearbeiten. Zugangsdaten zu Konten, die auf den Kunden laufen, erhält er jederzeit. (4) Ist eine Leistung im Angebot als Abo- oder Mietmodell ausgewiesen, besteht das Nutzungsrecht nur für die Dauer des Vertrags; Abs. 3 gilt dann nicht. (5) Für Material Dritter, etwa Stockfotos, Schriften, Plugins, Vorlagen und Software, gelten deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter verschafft nur die Rechte, die er selbst einräumen darf. (6) An rein KI-generierten Texten und Bildern entstehen nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keine Urheberrechte; ausschließliche Rechte daran kann der Anbieter nicht verschaffen. KI-generierte Bilder setzt der Anbieter nur nach Absprache mit dem Kunden ein. Bilder, die wie echte Aufnahmen des Betriebs, von Mitarbeitern, Projekten oder Produkten wirken können, kennzeichnet er als KI-generiert, sofern der Kunde nicht ausdrücklich anders entscheidet; in diesem Fall trägt der Kunde das rechtliche Risiko.
§ 16 Inhalte des Kunden, Bilder, Rechte Dritter
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er liefert oder freigibt, etwa Texte, Bilder, Logos, Videos, Kundenstimmen sowie Angaben zu Leistungen und Preisen. Er sichert zu, dass er die dafür nötigen Rechte besitzt, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, und dass abgebildete Personen eingewilligt haben. (2) Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Angeboten und Werbeaussagen schuldet der Anbieter nicht, insbesondere nicht nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht oder nach berufsrechtlichen Werbebeschränkungen, etwa für Heilberufe. Weist der Anbieter auf ein erkennbares Risiko hin, entscheidet der Kunde. (3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Angaben oder Vorgaben des Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat. (4) Der Anbieter darf die Veröffentlichung von Inhalten ablehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind.
§ 17 Referenznennung
(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse zeigen, etwa auf seiner Website, in Social Media, in Fallstudien, Präsentationen und Angeboten. Dazu gehören Screenshots, Vorher-nachher-Vergleiche und Ergebniskennzahlen wie Anfragen, Buchungen oder prozentuale Zuwächse. Umsätze und andere Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht er nur mit Zustimmung des Kunden. (2) Der Anbieter darf im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis mit Link auf sich setzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. (3) Kundenstimmen sowie Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Personen veröffentlicht der Anbieter nur mit deren gesonderter Einwilligung. (4) Der Kunde kann der Referenznennung aus berechtigtem Grund für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits gedruckte oder veröffentlichte Materialien muss der Anbieter nicht zurückrufen, soweit ihm das nicht zumutbar ist.
§ 18 Mängel und Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben. (2) Der Kunde zeigt Mängel in Textform und nachvollziehbar an: was, wo, seit wann, wie reproduzierbar, möglichst mit Screenshot. Offensichtliche Mängel rügt er innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, sonst sind Mängelansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen; das gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche aus einer Garantie. (3) Der Anbieter darf nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist sie fehlgeschlagen, kann der Kunde mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz richtet sich nach § 19. (4) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei • gestalterischen Abweichungen von den Vorstellungen des Kunden, wenn das Ergebnis der Leistungsbeschreibung und den Freigaben entspricht, • Fehlern, die auf Inhalten, Vorgaben oder Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen, • Änderungen oder Störungen bei Drittanbietern (§ 14) und Darstellungsfehlern in veralteten Browsern, • einzelnen fehlerhaften Ausgaben eines KI-Systems im Rahmen von § 13 Abs. 2 und • ausbleibenden Ergebnissen wie Klicks, Rankings oder Anfragen außerhalb einer vereinbarten Garantie. (5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist und für Ansprüche aus einer Garantie. (6) Stellt sich heraus, dass ein gerügter Mangel nicht vorliegt und der Kunde dies hätte erkennen können, kann der Anbieter den Aufwand für Prüfung und Fehlersuche nach § 6 Abs. 4 berechnen.
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus einer Garantie nach deren Inhalt (§ 5). (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit diese nicht vertragstypisch und vorhersehbar waren. (4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 5) für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Für Daten in Systemen, die der Anbieter betreibt, gilt das nur, soweit der Anbieter dem Kunden eine Export- oder Sicherungsmöglichkeit bereitgestellt hat. (5) Schäden aus Zusagen eines KI-Systems, die der Kunde entgegen § 13 Abs. 2 ohne menschliche Kontrolle zugelassen hat, trägt der Kunde, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. (6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. (7) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit nicht § 18 Abs. 5 gilt, in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anbieters Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens aber mit Ablauf der Höchstfristen des § 199 Abs. 2 bis 4 BGB. Für die Fälle des Abs. 1 gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 20 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Formulareingänge, Anfragen, Anrufdaten, Buchungen oder E-Mails, ist der Kunde Verantwortlicher. Die Parteien schließen dafür vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den der Anbieter bereitstellt. Hat der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU und des EWR, enthält dieser Vertrag die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. (2) Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, etwa für Hosting, KI-Modelle, E-Mail, Telefonie und Automatisierung, ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Bei Dienstleistern außerhalb der EU sorgt der Anbieter für die gesetzlich vorgesehenen Garantien. (3) Zugänge stellt der Kunde möglichst als Einladung eines eigenen Nutzers des Anbieters bereit, nicht durch Weitergabe von Passwörtern. Nach Vertragsende entzieht der Kunde Zugänge oder ändert Passwörter. (4) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen. § 17 bleibt unberührt. (5) Für die Verarbeitung von Daten des Kunden zu eigenen Zwecken gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 21 Subunternehmer
(1) Der Anbieter darf Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer und freie Mitarbeiter erbringen lassen, auch durch Partnerunternehmen wie Prinz Solutions. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich. (2) Verarbeiten Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt § 20 Abs. 2. (3) Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, an der Max Starnovsky beteiligt ist. Er teilt dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit und nennt den neuen Vertragspartner. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. (2) Für laufende Verträge kann der Anbieter diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder Plattformbedingungen oder wegen neuer Leistungen nötig ist und Leistung und Preis nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden. Er teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. (3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung weiter; beide Parteien können den Vertrag dann mit der Frist nach § 9 Abs. 2 zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Tiflis, Georgien, am Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt unberührt. (3) Erklärungen in Textform (§ 126b BGB) genügen, soweit diese AGB nichts Strengeres verlangen. Freigaben, Änderungswünsche und Mängelanzeigen können auch per Messenger erfolgen; für Kündigungen gilt § 9 Abs. 5. (4) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
Kontakt
MS Solutions, Max Starnovsky E-Mail: max@ms-solutions.tech Telefon: +49 155 65842277 https://ms-solutions.tech